Junge Menschen unter 25 Jahre, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mehr Informationen findest Du hier.
Junge Menschen unter 25 Jahre, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mehr Informationen findest Du hier.